Verhandlungsdolmetschen (konsekutiv und simultan)
Wir dolmetschen bei Gerichtsverhandlungen, polizeilichen Verhören, notariellen Beurkundungen, standesamtlichen Trauungen, Arztbesuchen, Behördengängen u.v.m.. Lässt man den Redner zuerst aussprechen und beginnt dann mit dem Dolmetschen, spricht man von Konsekutivdolmetschen. Muss nur für Einzelpersonen gedolmetscht werden, z.B. für einen Zeugen in einem Strafprozess, kann auch das sog. Flüsterdolmetschen durchgeführt werden. In diesem Fall werden zeitgleich dem Zeugen die Fragen des Richters geflüstert übertragen.
Simultandolmetschen
Außerdem dolmetschen wir für Sie z.B. anlässlich von Konferenzen und Seminaren.
Beim Simultandolmetschen kommt professionelle Dolmetschtechnik zum Einsatz. Die Dolmetscher arbeiten in der Regel in Kabinen zu zweit. Muss nur für Einzelpersonen gedolmetscht werden, kann auch das sog. Flüsterdolmetschen durchgeführt werden.
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